Hausverwaltung

Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Kerntätigkeit der A. Berlet GmbH liegt seit über 30 Jahren in der Verwaltung von Immobilien. Die Verwaltungstätigkeiten von Eigentümergemeinschaften erfolgt unter Berücksichtigung des Wohnungseigentumsgesetzes und es ist selbstverständlich, dass wir sämtliche dort aufgeführte Verwaltungsleistungen anbieten, sowie über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Serviceleistungen.

Im Laufe der Jahre haben sich die Aufgaben des Immobilienverwalters immer weiter differenziert und die Anforderungen sowohl in technischer, rechtlicher als auch in kaufmännischer Hinsicht sind anspruchsvoller und aufwendiger geworden, z.B. durch die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.07.2007.

Auch die Verabschiedung von Verordnungen wie der Energieeinsparverordnung und der Heizkostenverordnung sowie permanente Änderungen von Miet- und WEG-Sachverhalten erfordern detailliertes Fachwissen und stetige Fortbildung eines kompetenten Hausverwalters.

Unser Anliegen bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften besteht darin kundenorientierte und fachmännische Dienstleistungen zu erbringen, von denen Sie als Immobilieneigentümer oder Immobiliennutzer nachhaltig profitieren.

Langfristige Kundenbindungen und langfristige positive Beziehungen liegen uns am Herzen.

Der Wert und das Ansehen einer Immobilie entwickeln sich über einen langjährigen Zeitraum und es sind während sämtlicher Nutzungsphasen einer Immobilie wichtige Entscheidungen zu treffen, die sich künftig auf den Wert der Immobilie auswirken. Wir suchen gemeinsam mit unserem Team, mit unseren Kunden, mit Behörden und Sonderfachleuten marktgerechte und individuelle Lösungswege. Und das alles zu einem fairen Preis-/Leistungsverhältnis.

Gemeinsam an einem Strang ziehen ist unsere Devise!

Werte managen – Werte pflegen – Werte steigern