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Die EnEV 2009 tritt am 1.10.2009 in Kraft

Beispiele der Änderungen der EnEV 2009 für Bestandsgebäude:

- Bei Modernisierungen an der Gebäudehülle mit größeren baulichen Änderungen gilt eine um 30% verschärfte Bauteilanforderung

-In Gebäuden mir mehr als 5 Wohnungen sollen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind außer Betrieb genommen werden.

- Oberste begehbare Geschossdecken müssen Wärmedämmung erhalten und die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken werden verschärft

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