Die EnEV 2009 tritt am 1.10.2009 in Kraft
Beispiele der Änderungen der EnEV 2009 für Bestandsgebäude:- Bei Modernisierungen an der Gebäudehülle mit größeren baulichen Änderungen gilt eine um 30% verschärfte Bauteilanforderung
-In Gebäuden mir mehr als 5 Wohnungen sollen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind außer Betrieb genommen werden.
- Oberste begehbare Geschossdecken müssen Wärmedämmung erhalten und die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken werden verschärft


