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Anbringung einer Parabolantenne

Ber der Auswahl des Standortes zur Errichtung einer Parabolantenne hat die WEG ein Mitbestimmungsrecht. (OLG München, Beschluss v. 06.05.2005 - 34 Wx42/05)

Eine Unterbindung dieses Rechtes liegt bereits dann vor, wenn der Eigentümer, der die Parabolantenne aufstellt es unterlässt vor Aufstellung die Wohnungseigentümerversammlung zu befassen.

Allein diese Unterbindung ist ein Grund die Parabolantenne wieder zu entfernen.
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